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Windenergie

1033Wir setzen den Ausbau der Windkraft fort. Die Zwischenziele des Windflächenbedarfsgesetzes für 2027
1034bleiben unberührt. Die Flächenziele für 2032 evaluieren wir. Dabei überprüfen wir auch das
1035Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz unter anderem hinsichtlich unwirtschaftlicher
1036Schwachwind-Standorte. Für die Akzeptanz vor Ort stellen wir die Steuerungswirkung von
1037Windenergiegebieten sicher, im Einklang mit den bestehenden Mitwirkungsrechten der Kommunen
1038beim Windkraftausbau. Zusätzlich werden wir prüfen, inwieweit wir die Synchronisation von Windkraft-
1039und Netzausbau, zum Beispiel durch die Ausweisung von befristeten Engpassgebieten, verbessern
1040können, ohne dabei die Ausbauziele der Windkraft zu gefährden. Auch werden wir Bürgerstrom
1041rechtlich erleichtern und die physikalische Direktversorgung von Unternehmen ausweiten. Wir
1042schützen die Genehmigungsbehörden vor überbordenden Schadensersatzforderungen. Die Belange
1043von Natur- und Artenschutz müssen frühzeitig in der Regionalplanung einbezogen werden. Die
1044zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte Anlagen werden wir begrenzen. Im Offshore-
1045Bereich werden wir uns der so genannten Abschattungsproblematik annehmen. Wir werden mit
1046anderen Nordseeanrainerstaaten kooperieren, um erzeugungsoptimale Flächenkulissen zu entwickeln
1047und alsbald einen ersten hybriden Offshore-Netzanschluss/Interkonnektor zu realisieren. Außerdem
1048werden wir im Windenergie-auf-See-Gesetz die hybride Anbindung (Kabel und H2-Pipeline) von
1049Windparks ermöglichen.
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