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Wir bekennen uns zu Schutz und Förderung der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten.
2742Das kulturelle und geschichtliche Erbe der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie
2743der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie den Folgestaaten der Sowjetunion ist Teil
2744der gesamtdeutschen Geschichte. Wir werden die Förderung der deutschen Minderheiten in Mittel-
2745und Osteuropa und den nichteuropäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion fortführen und den
2746Dialog mit den Herkunftsstaaten vertrauensvoll ausbauen. Der Förderung der deutschen Minderheit
2747in der Ukraine kommt wegen des russischen Angriffskrieges und des möglichen EU-Beitritts der
2748Ukraine eine besondere Bedeutung zu. Wir halten an der Aufnahme der Spätaussiedlerinnen und
2749Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz fest. Die gesetzlichen Grundlagen für die
2750Aufnahme werden wir auf ihre Praktikabilität und Aktualität überprüfen und dabei auch die
2751Lebenswirklichkeit der Menschen in den Herkunftsgebieten in den Blick nehmen. Für die nach dem
275231.12.1992 geborenen und in den Aussiedlungsgebieten lebenden deutschstämmigen Personen
2753werden wir die Möglichkeiten des Zuzugs nach Deutschland prüfen. Wir stärken das Amt des
2754Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und führen die Zuständigkeiten für
2755Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie deutsche Minderheiten wieder im
2756Bundesinnenministerium zusammen. Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen
2757Europa verbleibt in Oldenburg.
2758Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen
2759Zusammenhalt und das Gemeinwohl. Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die
2760Religions- und Weltanschauungsfreiheit.